Online-Scheidung

Digital vorbereiten – persönlich begleitet bleiben.

Übermitteln Sie die Angaben für eine erste Prüfung sicher online. Anschließend meldet sich die Kanzlei persönlich bei Ihnen.

Was „online“ bedeutet

Sie können die für eine erste Einschätzung erforderlichen Informationen über das geschützte Formular bereitstellen. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt; anschließend werden offene Punkte persönlich mit Ihnen besprochen.

Die Übermittlung einer Anfrage bleibt unverbindlich und begründet noch kein Mandatsverhältnis. Ein kostenpflichtiger Auftrag kommt erst nach ausdrücklicher Beauftragung zustande. Vorher erhalten Sie Informationen über das Vorgehen und die voraussichtlichen Kosten.

  1. 1
    Erste Angaben

    Grunddaten zu Ehe, Trennung und Kindern vorbereiten.

  2. 2
    Persönliche Rückmeldung

    Offene Fragen, Zuständigkeit und Unterlagen klären.

  3. 3
    Mandat und Antrag

    Erst nach Beauftragung wird der Scheidungsantrag vorbereitet.

Sichere Erstanfrage

Online-Scheidungsantrag vorbereiten

Füllen Sie die mit * gekennzeichneten Pflichtfelder aus. Die Angaben werden verschlüsselt übertragen und nicht als ungeschützte E-Mail versendet.

Wichtig: Bitte laden Sie hier noch keine Dokumente hoch. Die Kanzlei stimmt nach der ersten Prüfung einen geeigneten Übermittlungsweg mit Ihnen ab.
1 Ihre Angaben
2 Angaben zum Ehegatten
3 Ehe und Trennung
4 Kinder, Verfahren und Finanzen
5 Rückmeldung und Hinweise

Bei technischen Problemen: 06102 8837967

Gut vorbereitet ins Erstgespräch

Diese Angaben können Sie bereits zusammenstellen.

Eine kurze, geordnete Übersicht erleichtert die erste Einordnung. Vollständige Unterlagen sind für die Kontaktaufnahme noch nicht erforderlich.

01

Ehe und Trennung

  • Heiratsdatum und Ort der Eheschließung
  • Datum der Trennung
  • Letzte gemeinsame Anschrift
  • Kopie der Heiratsurkunde bereithalten
02

Kinder und Wohnsituation

  • Namen und Geburtsdaten gemeinsamer Kinder
  • Aktueller gewöhnlicher Aufenthalt der Kinder
  • Derzeitige Wohnanschriften beider Ehegatten
  • Offene Fragen zu Sorge, Umgang oder Unterhalt
03

Verfahren und Fristen

  • Bereits vorhandene gerichtliche Schreiben
  • Aktenzeichen und genaues Fristende
  • Frühere anwaltliche Korrespondenz
  • Kurze Übersicht Ihrer wichtigsten Ziele

Bitte beachten: Senden Sie vertrauliche Unterlagen nicht unaufgefordert als gewöhnlichen E-Mail-Anhang. Nach dem Erstkontakt wird abgestimmt, welche Dokumente benötigt werden und auf welchem Weg sie sicher übermittelt werden können.

So werden Ihre Angaben geschützt

Das Formular überträgt Ihre Angaben verschlüsselt und speichert sie in einem geschützten Kanzleibereich. Die Inhalte werden nicht als gewöhnliche E-Mail verschickt. Zugriff ist nur nach Anmeldung für freigegebene Kanzleikonten möglich. Weitere Einzelheiten finden Sie in den Datenschutzhinweisen.

Häufige Fragen

Was „online“ rechtlich bedeutet.

Ist die Online-Scheidung ein eigenes gerichtliches Verfahren?

Nein. Der Begriff beschreibt die digitale Vorbereitung und Kommunikation mit der Kanzlei. Der Scheidungsantrag und das gerichtliche Verfahren richten sich nach denselben gesetzlichen Vorschriften wie bei jeder anderen Scheidung.

Müssen beide Ehegatten einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen?

Der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte benötigt für die bloße Zustimmung zur Scheidung grundsätzlich keinen eigenen Rechtsanwalt. Will er eigene Anträge stellen oder eigene Interessen unabhängig prüfen lassen, kann eine eigene anwaltliche Vertretung erforderlich oder sinnvoll sein. Ein Rechtsanwalt vertritt nicht beide Ehegatten, sondern ausschließlich seinen Mandanten.

Müssen die Ehegatten persönlich zum Gericht?

Das Familiengericht soll das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen und sie anhören. Deshalb findet regelmäßig ein gerichtlicher Termin statt. Bei einer Verhinderung oder sehr großer Entfernung sieht das Gesetz besondere Möglichkeiten vor; über den konkreten Ablauf entscheidet das Gericht.

Entsteht durch die Checkliste oder deren Ausdruck bereits ein Mandat?

Nein. Die Checkliste dient nur Ihrer Vorbereitung. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst, wenn die Übernahme ausdrücklich bestätigt und die Beauftragung abgestimmt wurde.

Rechtsgrundlagen: § 114 FamFG (anwaltliche Vertretung), § 128 FamFG (persönliche Anhörung) und § 43a BRAO (widerstreitende Interessen).

Diese allgemeinen Hinweise ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.