Was „online“ bedeutet
Sie können die für eine erste Einschätzung erforderlichen Informationen über das geschützte Formular bereitstellen. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt; anschließend werden offene Punkte persönlich mit Ihnen besprochen.
Die Übermittlung einer Anfrage bleibt unverbindlich und begründet noch kein Mandatsverhältnis. Ein kostenpflichtiger Auftrag kommt erst nach ausdrücklicher Beauftragung zustande. Vorher erhalten Sie Informationen über das Vorgehen und die voraussichtlichen Kosten.
- 1Erste Angaben
Grunddaten zu Ehe, Trennung und Kindern vorbereiten.
- 2Persönliche Rückmeldung
Offene Fragen, Zuständigkeit und Unterlagen klären.
- 3Mandat und Antrag
Erst nach Beauftragung wird der Scheidungsantrag vorbereitet.
Sichere Erstanfrage
Online-Scheidungsantrag vorbereiten
Füllen Sie die mit * gekennzeichneten Pflichtfelder aus. Die Angaben werden verschlüsselt übertragen und nicht als ungeschützte E-Mail versendet.
Am Mühlgraben 61 · 63263 Neu-Isenburg · 06102 8837967 · kanzlei@rechtsanwalt-angel.de
Gut vorbereitet ins Erstgespräch
Diese Angaben können Sie bereits zusammenstellen.
Eine kurze, geordnete Übersicht erleichtert die erste Einordnung. Vollständige Unterlagen sind für die Kontaktaufnahme noch nicht erforderlich.
Ehe und Trennung
- Heiratsdatum und Ort der Eheschließung
- Datum der Trennung
- Letzte gemeinsame Anschrift
- Kopie der Heiratsurkunde bereithalten
Kinder und Wohnsituation
- Namen und Geburtsdaten gemeinsamer Kinder
- Aktueller gewöhnlicher Aufenthalt der Kinder
- Derzeitige Wohnanschriften beider Ehegatten
- Offene Fragen zu Sorge, Umgang oder Unterhalt
Verfahren und Fristen
- Bereits vorhandene gerichtliche Schreiben
- Aktenzeichen und genaues Fristende
- Frühere anwaltliche Korrespondenz
- Kurze Übersicht Ihrer wichtigsten Ziele
Bitte beachten: Senden Sie vertrauliche Unterlagen nicht unaufgefordert als gewöhnlichen E-Mail-Anhang. Nach dem Erstkontakt wird abgestimmt, welche Dokumente benötigt werden und auf welchem Weg sie sicher übermittelt werden können.
Der Druck beziehungsweise die PDF-Erstellung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Dabei werden keine Angaben an die Kanzlei oder andere Dienste übertragen.
So werden Ihre Angaben geschützt
Das Formular überträgt Ihre Angaben verschlüsselt und speichert sie in einem geschützten Kanzleibereich. Die Inhalte werden nicht als gewöhnliche E-Mail verschickt. Zugriff ist nur nach Anmeldung für freigegebene Kanzleikonten möglich. Weitere Einzelheiten finden Sie in den Datenschutzhinweisen.
Häufige Fragen
Was „online“ rechtlich bedeutet.
Ist die Online-Scheidung ein eigenes gerichtliches Verfahren?
Nein. Der Begriff beschreibt die digitale Vorbereitung und Kommunikation mit der Kanzlei. Der Scheidungsantrag und das gerichtliche Verfahren richten sich nach denselben gesetzlichen Vorschriften wie bei jeder anderen Scheidung.
Müssen beide Ehegatten einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen?
Der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte benötigt für die bloße Zustimmung zur Scheidung grundsätzlich keinen eigenen Rechtsanwalt. Will er eigene Anträge stellen oder eigene Interessen unabhängig prüfen lassen, kann eine eigene anwaltliche Vertretung erforderlich oder sinnvoll sein. Ein Rechtsanwalt vertritt nicht beide Ehegatten, sondern ausschließlich seinen Mandanten.
Müssen die Ehegatten persönlich zum Gericht?
Das Familiengericht soll das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen und sie anhören. Deshalb findet regelmäßig ein gerichtlicher Termin statt. Bei einer Verhinderung oder sehr großer Entfernung sieht das Gesetz besondere Möglichkeiten vor; über den konkreten Ablauf entscheidet das Gericht.
Entsteht durch die Checkliste oder deren Ausdruck bereits ein Mandat?
Nein. Die Checkliste dient nur Ihrer Vorbereitung. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst, wenn die Übernahme ausdrücklich bestätigt und die Beauftragung abgestimmt wurde.
Rechtsgrundlagen: § 114 FamFG (anwaltliche Vertretung), § 128 FamFG (persönliche Anhörung) und § 43a BRAO (widerstreitende Interessen).
Diese allgemeinen Hinweise ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
