Familienrecht

Rechtliche Klarheit in einer persönlichen Ausnahmesituation.

Familienrechtliche Entscheidungen wirken oft über Jahre. Eine frühe, fundierte Beratung hilft, Fehler zu vermeiden und tragfähige Lösungen zu finden.

01

Trennung und Scheidung

Beratung zu Trennung, Scheidungsverfahren, Trennungsjahr, Ehewohnung, Hausrat und Scheidungsfolgen. Ziel ist eine sachgerechte Lösung – außergerichtlich, wenn möglich, gerichtlich, wenn erforderlich.

02

Unterhalt

Berechnung und Durchsetzung oder Abwehr von Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt und Elternunterhalt. Einkommen, Wohnvorteil, Erwerbsobliegenheiten und besondere Belastungen werden nachvollziehbar aufgearbeitet.

03

Zugewinn, Vermögen und Immobilien

Prüfung des Anfangs- und Endvermögens, Bewertung von Immobilien, Umgang mit Darlehen sowie Gestaltung von Vereinbarungen zur Vermögensauseinandersetzung.

04

Versorgungsausgleich

Einordnung gesetzlicher, betrieblicher und privater Versorgungsanrechte sowie Prüfung von Ausgleichswerten, Vereinbarungen und möglichen Ausschlussgründen.

05

Kinder und Elternverantwortung

Beratung und Vertretung bei Sorge, Umgang, Aufenthaltsbestimmung und tragfähigen Betreuungsregelungen mit Blick auf das Kindeswohl.

06

Eheverträge und Scheidungsfolgen

Gestaltung und Prüfung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen mit klarer Regelung der wirtschaftlichen Konsequenzen.

Faire Chancen vor Gericht

Rechtsschutz soll nicht am Einkommen scheitern.

Wer die Kosten eines familiengerichtlichen Verfahrens nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur teilweise oder nur in Raten aufbringen kann, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. Das Gericht prüft zusätzlich, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

01

Formular am Computer ausfüllen

Der amtliche Justiz-Assistent führt Schritt für Schritt in einfacher Sprache durch die Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Anschließend kann das ausgefüllte Formular als PDF heruntergeladen werden.

02

Belege vollständig beifügen

Zum Formular gehören die jeweils erforderlichen Nachweise, etwa zu Einkommen, Sozialleistungen, Wohnkosten, Unterhalt, Versicherungen, Konten und Vermögen. Vollständige Belege vermeiden Rückfragen.

03

Gesonderten Antrag stellen

Das Ausfüllen der Erklärung allein ist noch kein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe. Der Antrag muss für das konkrete Gerichtsverfahren gesondert beim zuständigen Gericht gestellt werden; auch die Beiordnung des Rechtsanwalts ist zu beantragen.

Wichtige Abgrenzung:

Verfahrenskostenhilfe betrifft das gerichtliche Verfahren. Sie übernimmt nicht ohne Weiteres die Kosten einer allgemeinen außergerichtlichen Beratung oder Vertretung. Für eine Beratung außerhalb eines Gerichtsverfahrens kann Beratungshilfe in Betracht kommen. Ob und in welchem Umfang Hilfe bewilligt wird, entscheidet das zuständige Gericht; je nach wirtschaftlicher Lage kann die Bewilligung auch mit Ratenzahlungen verbunden sein.

Amtliche Informationen: § 76 FamFG, § 114 ZPO und Justiz-Services zur Beantragung.

Erstgespräch vorbereiten

Diese Unterlagen erleichtern die erste rechtliche Einordnung.

Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab. Eine geordnete Auswahl spart jedoch Rückfragen und hilft, Fristen sowie wirtschaftliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen.

01

Ehe, Kinder und Verfahren

  • Heiratsurkunde und Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
  • Heirats- und Trennungsdatum
  • Aktuelle Anschriften der Beteiligten
  • Gerichtliche Schreiben, Aktenzeichen und Fristen
02

Einkommen und laufende Kosten

  • Aktuelle Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Steuerbescheide und sonstige Einkommensnachweise
  • Miete, Darlehensraten und Versicherungsbeiträge
  • Besondere Kosten für Betreuung oder Gesundheit
03

Vermögen und Altersvorsorge

  • Bankkonten, Depots und Versicherungen
  • Immobilienunterlagen und Darlehen
  • Angaben zu gesetzlichen und privaten Versorgungsanrechten
  • Ehevertrag oder notarielle Vereinbarungen

Bei gerichtlichen Fristen: Notieren Sie das genaue Zugangsdatum des Schreibens und bewahren Sie auch den Briefumschlag auf. Rufen Sie die Kanzlei unmittelbar an. Vertrauliche Unterlagen sollten erst nach Abstimmung des geeigneten Übermittlungswegs versandt werden.

Häufige erste Fragen

Orientierung vor dem ersten Gespräch.

Wann kann eine Ehe geschieden werden?

Voraussetzung ist, dass die Ehe gescheitert ist. Leben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt und beantragen beide die Scheidung oder stimmt der andere Ehegatte zu, wird das Scheitern unwiderlegbar vermutet. Nach drei Jahren Trennung gilt diese Vermutung auch ohne Zustimmung. Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres kommt nur in eng begrenzten Härtefällen in Betracht.

Benötigen beide Ehegatten einen Rechtsanwalt?

Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Der andere Ehegatte benötigt für die bloße Zustimmung zur Scheidung grundsätzlich keinen eigenen Rechtsanwalt. Möchte er jedoch eigene Anträge stellen oder eine gesonderte Vereinbarung verfahrensrechtlich absichern, ist regelmäßig eine eigene anwaltliche Vertretung erforderlich.

Welche Unterlagen sind für das erste Gespräch hilfreich?

Hilfreich sind eine kurze zeitliche Übersicht, Heiratsurkunde und gegebenenfalls Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder, bereits vorliegende Schreiben oder gerichtliche Fristen sowie – je nach Thema – Einkommens-, Vermögens-, Darlehens- und Versorgungsunterlagen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, wird im Erstgespräch eingegrenzt.

Entsteht bereits durch eine E-Mail ein Mandat?

Nein. Eine erste Kontaktaufnahme oder die Übersendung von Informationen führt nicht automatisch zu einem Mandatsverhältnis. Die Übernahme des Mandats und das weitere Vorgehen werden ausdrücklich abgestimmt.

Was gilt, wenn ich die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht bezahlen kann?

Dann kann Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen. Das Familiengericht prüft die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Erfolgsaussichten des beabsichtigten Verfahrens. Die Hilfe gilt für das gerichtliche Verfahren und muss für dieses gesondert beantragt werden. Für eine außergerichtliche Beratung kann stattdessen Beratungshilfe in Betracht kommen.

Diese allgemeinen Hinweise ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Erste Einordnung

Je früher die Weichen richtig gestellt werden, desto größer ist der Handlungsspielraum.

Beratung vereinbaren